Dienstag, 12. Juli 2011

Kuckuckskinder


Kuckuckskinder sind nicht, wie vielleicht angenommen, die Kinder von einem Gerichtsvollzieher. Als Kuckuckskinder bezeichnet man Kinder, die einem von Partner untergeschoben wurden und sie für die Eigenen hält. Der Kuckuck ist ja bekannt dafür, daß er seine Eier in fremde Nester legt und die Aufzucht der Jungen, anderen überläßt.

Haben Sie Zweifel an der Vaterschaft Ihres Kindes? Ein vernünftiger Vaterschaftstest kann die Frage klären und evtl. viele Probleme beseitigen.


Kuckuckskind ist eine Bezeichnung für ein Kind, dessen vermeintlicher Vater es großzieht, ohne zu wissen, dass er nicht der biologische Erzeuger ist. In solchen Fällen kann eine Personenstandsfälschung vorliegen, wenn die Mutter ihre Kenntnis über die biologische Abstammung verschweigt und mit dem anderen Mann nicht verheiratet ist. Der Ausdruck ist angelehnt an den Vogel Kuckuck, der seine Eier in fremde Nester legt. Eine alte, mystisch verklärte Bezeichnung ist auch Wechselbalg.

Gemäß einer britischen Studie über zwischen 1950 und 2004 durchgeführte Verwandtschaftsuntersuchungen beträgt die Quote der „Vaterschaftsdiskrepanzen“ im Median 3,7 %. Die Autoren der Studie halten es für wahrscheinlich, dass durch den zunehmenden Einsatz von DNA-Analysen mehr Fälle von Kuckuckskindern aufgedeckt werden und deren Zahl nach oben korrigiert wird.

Nach einer Meta-Analyse über 67 Studien liegt die Rate der Männer, die ein Kuckuckskind aufziehen bei fast 2 %. In den einzelnen Studien liegen die Raten zwischen 0,4 Prozent und fast zwölf Prozent. Männer, die zweifeln, zweifeln den Studien zufolge in 15 bis 50 Prozent der Fälle zu Recht.

Deutschland:
Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsvermutung des Ehemannes führen immer wieder zu Schwierigkeiten.

Scheinbare Väter von Kuckuckskindern können mutmaßlich leibliche Väter zur Vaterschaftsfeststellung durch Abstammungsgutachten zwingen und den gezahlten Unterhalt von diesen einklagen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. April 2008. Das Gericht schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war. In dieser Zeit waren Scheinväter „faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers“ ausgeliefert.

Im aktuellen Fall hatte ein Gericht zwar rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater von drei Kindern ist, die seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zwischen 1992 und 1995 geboren hatte. Weil der Kläger überzeugt ist, dass der neue Partner, mit dem seine Ex-Frau seit der Trennung zusammenlebt, der Erzeuger der Kinder ist, wollte er seinen jahrelang geleisteten Unterhalt von diesem Mann einklagen. Doch der verweigerte einen Vaterschaftstest ebenso wie die geschiedene Frau des Klägers.

Vor der Reform von 1998 hätte in solchen Fällen das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft wegen des Interesses der Kinder auch ohne Einwilligung der Mutter eingeleitet. Doch diese sogenannte Amtspflegschaft war dann laut BGH abgeschafft worden, um die „Eigenverantwortung“ von Müttern zu stärken. Der BGH gestattete nun, dass Scheinväter in solchen Fällen ausnahmsweise leibliche Väter zu einem Vaterschaftstest veranlassen können, um an ihr Geld zu kommen.

Quelle: Wikipedia

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Vaterschaftstest von DNA24

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